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Nutzung digitaler Endgeräte in Prüfungen

Im Erlass Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen werden die Anforderungen an digitale Endgeräte als Hilfsmittel in Prüfungen geregelt.

Systeme, die in Prüfungen mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung im Prüfungsmodus eingesetzt werden sollen, müssen zuvor in einem sog. Belastungstest durch das NLQ auf ihre Tauglichkeit im Sinne der Allgemeinen Regelungen unter Punkt 2 des Erlasses untersucht werden. Eine Eignung kann nur für das Gesamtsystem ausgesprochen werden. Daher bezieht sich der Test auch nur auf die jeweils bescheinigte Hard- oder Softwarekonfiguration in ihren jeweiligen Versionsnummern als bestanden.

Sie finden unten bereits durchgeführte Belastungstests.

Im Belastungstests wird festgestellt, ob die im Erlass beschriebenen Vorgaben erfüllt sind. Ein Belastungstest bezieht sich immer auf die zum Zeitpunkt der Testung aktuelle Version. Diese wird im Belastungstest notiert.
Der Belastungstest soll bereits im Rahmen der Einführung der digitalen Endgeräte in der Schule initiiert werden, falls zu dem entsprechenden System noch kein Belastungstest vorliegt.

Trotz größter Sorgfalt bei der Durchführung der Belastungstests ist die Möglichkeit von Täuschungsversuchen durch Manipulation des Prüfungsmodus nicht vollkommen auszuschließen.
Es ist grundsätzlich nicht vollkommen auszuschließen, dass ein technischer Prüfungsmodus unter bestimmten Bedingungen nicht wie vom Entwickler vorgesehen funktioniert. Durch die übliche aufmerksame Aufsichtsführung können Betrugsversuche i. d. R. verhindert bzw. aufgedeckt werden.

Einzelne Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, elektronisches Wörterbuch) sind unabhängig hiervon zu betrachten. Sie finden die Informationen bei den jeweiligen Hinweisen zu den Prüfungen.

Liste der getesteten IT-Systeme

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass weitergehende Prüfungen bzw. Testungen, über die im RdErl. "Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen" hinausgehenden Aspekte, nicht erfolgen.

Insbesondere wird im Rahmen dieser Testungen nicht vollumfänglich geprüft, ob die von den jeweiligen Schulen zu ihrer Steuerung verwendeten Lösungen den Anforderungen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben (z. B. DSGVO, BDSG, NDSG) genügen. Dies ist im Einzelfall im Rahmen der Einführung der Geräte von den jeweiligen Schulen in eigener Verantwortung zu prüfen.

Belastungstests, die bereits vor dem 19.11.2020 durchgeführt wurden, müssen bezüglich einzelner Aspekte ergänzt werden, um ihre Gültigkeit zu behalten. Hier werden nur IT-Systeme aufgeführt, deren Belastungstest auf Grundlage der aktuellen Checkliste erfolgt ist bzw. vervollständigt wurde.

Erlass

Nutzung eingeführter digitaler Endgeräte in Prüfungssituationen